Seit Jahren streiten sich die Mehrheitsgesellschafterin Metro und der MInderheitsgesellschafter Erich Kellerhals um die Ausrichtung von Media-Saturn. Doch vor dem Bundesgerichtshof hat Metro nun einen wichtigen Etappensieg gegen Kellerhals errungen: Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass die Einrichtung eines Beirats für operative Entscheidungen bei Media-Saturn rechtmäßig war und lehnte die Beschwerde von Kellerhals ab, der eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München kippen wollte (BGH, Az.: I ZB 3/14).
Kellerhals, einer der Gründer der Elektrohandelskette, hält knapp 22 Prozent an Media-Saturn, hat aber umfassende Veto-Rechte im Gesellschafterausschuss. Demgegenüber entscheidet der Beirat bei Media-Saturn mit einfacher Mehrheit. Der Beirat kann damit nun wichtige Entscheidungen bei Media-Saturn mit einfacher Mehrheit durchsetzen. Dazu gehören Entscheidungen über das Budget, den Kauf und Verkauf von Töchtern, Mietverträge sowie Personalien wie die Berufung von Geschäftsführern der Landesgesellschaften. Für andere Entscheidungen braucht Metro allerdings weiterhin eine Mehrheit von 80 Prozent – wie etwa für die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern der Media-Saturn-Holding.
Dauerhaft „gelöst“ ist der Streit damit also auch durch die Entscheidung des BGH nicht. Das Klima zwischen der Düsseldorfer Metro-Zentrale und Kellerhals ist seit Jahren völlig zerrüttet, beide Seiten liefern sich auch immer wieder juristische Auseinandersetzungen. Kellerhals bezeichnete die Einrichtung des Beirats als einen „rechtlich unzulässigen Angriff auf Mitbestimmungsrechte“, Metro wolle ihn „enteignen“.